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Unsere Leistungen stellen wir vor allem kleinen und mittelständischen (bis 30 Mitarbeiter) Unternehmen, die dem Baulohn unterliegen zur Verfügung,

die im Großraum Rosenheim ansässig sind.

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir momentan nur Baugewerbe, Maler/Lackierer, Gala-Bau und Dachdecker abrechnen.

 

 

Steinmetz/Steinhauer und Gerüstbauer folgen.

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