Der Mindestlohn im Baugewerbe ist je nach Tätigkeit unterschiedlich hoch.
Er ist nach zwei Lohngruppen gestaffelt:
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Lohngruppe 1 umfasst alle Beschäftigten, die einfache Bau- und Montagearbeiten oder einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten ausführen – nach genauer Anweisung einer anderen Person bzw. einer gelernten Fachkraft. Für diese Tätigkeiten ist keine Regelqualifikation vorausgesetzt. Genauer definiert sind die Tätigkeiten in § 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV).
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Lohngruppe 2 umfasst alle Beschäftigten, die fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung ausüben. Die Lohngruppe 2 gilt seit 1. September 2009 nur noch in den alten Bundesländern und im Land Berlin. Auch die Tätigkeiten der Lohngruppe 2 sind im Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) genauer beschrieben.
Höhe der Mindestlöhne im Baugewerbe
(ALLGEMEINVERBINDLICHKEIT ab 01.05.2021)
Lohngruppe 1 - West
12,85 Euro
Lohngruppe 2 - West
15,70 Euro