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Die Abrechnungen Ihrer Firma erfolgen monatsweise - jeweils getrennt von weiteren Mandanten mit einem zertifizierten Abrechnungssystem und umfasst folgende Punkte:

  • Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Baulohnabrechnung

  • Meldungen an die Krankenkassen

  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes

      (Soka-Bau, UK-Maler, EW-Gala, Soka-Dach, ZVK-Steinmetz und Soka-Gerüst)

  • Urlaubsverfahren der Sozialkassen des Baugewerbes

  • SKUG, KUG

  • Korrespondenz mit den Krankenkassen und Sozialkassen des Baugewerbes

  • Lohnsteueranmeldungen

  • Meldungen an die Berufsgenossenschaften

  • Bescheinigungswesen

  • Auskunft lohnabrechnungsbezüglicher Fragen (keine Beratungen gemäß § 6 Steuerberatungsgesetz)

  • Alle anfallenden Meldungen, Anträge und Bescheinigungen

 

Begleitung bei Prüfungen:

  • Lohnsteuerprüfungen durch das Finanzamt

  • Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaftsprüfung

  • Zusatzversorgungskassen

  • Agentur für Arbeit

Eine Rechts- oder Steuerberatung erfolgt durch den Auftragnehmer nicht und ist ausdrücklich nicht geschuldet.

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